Vergnügungssteuer ist in Marl ohnehin ein Thema, an dem sich der Rat schon mehrfach eine „blutige Nase“ geholt hat. Der Versuch, die Zahl der Spielsalons und Spielautomaten durch Vergnügungssteuer zu beschränken und damit der Spielsucht keinen Vorschub zu leisten, war gut gemeint. Rechtlichen Bestand hatte er nicht. Auch nicht der Versuch, Geldspielgeäte pauschal zu besteuern und die Höhe von dem Aufstelungsort abhängig zu machen. Vor Weihnachten hatte der Rat nun eine weitere Satzungänderung beschlossen.
Künftig müssen die Betreiber der Stadt nun eine Steuererklärung samt Belegen einreichen. Ob dann die 470 000 Euro tatsächlich fließen, die für dieses Jahr als Einnahmeerwartung aus der Vergnügungssteuer im Haushalt stehen, ist offen.
Unklar ist auch, ob eine Sex-Steuer zusätzliche Einnahmen bringen könnte. Schließlich könnten nur klassische, legal betriebene und gewerblich angemeldete Bordellbetriebe besteuert werden. Das sind die, die mit ihrem Angebot öffentlich werben und zu denen jeder beliebige Kunde gehen kann. Ein solches legales Bordell gibt es nach Recherchen der Marler Zeitung in Marl nicht.








