Wie viel Platz muss zur Ausfahrt bleiben?
30. Januar 2012 17:13
MARL. Eine MZ Leserin aus Drewer fragt, ob andere Verkehrsteilnehmer ihre Autos so dicht an ihre Grundstücksausfahrt stellen dürfen, dass sie Probleme bekommt, das eigene Grundstück zu verlassen.
Grundsätzlich gilt: Auf „schmalen Fahrbahnen“ ist das Parken gegenüber von Grundstückseinfahrten und -ausfahrten verboten. Doch was ist eine schmale Fahrbahn? Die Stadt selbst bezeichnet dies als „unbestimmten Rechtsbegriff“. Ob eine Straße schmal ist oder nicht, hängt von den Folgen ab.
In einem Rechtskommentar heißt es, dass „eine Fahrbahn dann schmal ist, wenn ein Fahrzeug nicht ohne schwieriges Rangieren ein- oder ausfahren kann. Mäßiges Rangieren ist dem durchschnittlich geübten Berechtigten zuzumuten.“
Verständlicher formuliert: Es ist den anderen Verkehrsteilnehmern nicht verboten, ihre Wagen gegenüber der Ausfahrt abzustellen. Es liegt auch dann kein Regelverstoß vor, wenn der Grundstückbesitzer beim Ausfahren vielleicht ein- oder zweimal zurücksetzen muss. Natürlich darf niemand seinen Wagen so abstellen, dass der Anwohner sein Grundstück gar nicht mehr verlassen kann.
Ist dies der Fall, bittet die Stadt, dem Ordnungsamt dies schriftlich mitzuteilen – unter Angabe von Datum und Uhrzeit, Fahrzeugtyp, Kennzeichen und Farbe des fraglichen Fahrzeuges. Die Behörde leitet in solchen Fällen dann ein Verfahren ein. Wiederholt sich die Störung, kann der Geschädigte eine private Unterlassungsklage führen.
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