Der Bodenrichtwert als Grundlage zur Ermittlung der Grundsteuer B ist in die Kritik geraten. Die Oberfinanzdirektion NRW kontert, dass dieser Bemessungsfaktor längst auch bei anderen Steuerarten gilt.
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Bodenrichtwerte „in langjähriger Praxis bewährt“
Rechtlich unbedenklich bei Ermittlung der Grundsteuer