Verkehrssicherheit für Radfahrer: ADFC beklagt Behörden-Wirrwarr in Herten

Frank Szymkowiak vom ADFC kritisiert das Behörden-Wirrwarr bei der Radverkehrsplanung in Herten.
Frank Szymkowiak vom ADFC kritisiert das Behörden-Wirrwarr bei der Radverkehrsplanung in Herten. © Danijela Budschun (Archiv)
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Nach den schweren Unfällen in Langenbochum am 2. August (Kind verletzt) und 17. August (Radfahrer verletzt) hatte die Ratsfraktion der Grünen Maßnahmen für mehr Sicherheit gefordert: weitreichende Tempo-30-Regelungen im Bereich Feldstraße/Schlägel-und-Eisen-Straße, außerdem neue Ampelsteuerungen und Überleitungen für den Radverkehr vom Radweg auf die Fahrbahn.

Doch Rat und Stadtverwaltung in Herten sind nur begrenzt handlungsfähig, denn im Langenbochumer Zentrum kreuzen sich eine Landes- und eine Kreisstraße. Dazu nimmt Frank Szymkowiak, Sprecher der AG Radverkehr im ADFC Herten, Stellung.

„Verschieben der Verantwortung“

„Ein Problem sehen wir in der unübersichtlichen Aufteilung der Zuständigkeiten und das damit einhergehende Verschieben der Verantwortung auf die jeweils weiteren Beteiligten“, erklärt Szymkowiak. In Herten verteile sich die Straßenverkehrsbehörde auf mindestens drei Fachbereiche (Ordnungsamt, Stadtplanung, Tiefbauamt). Hinzu kommen der Kreis Recklinghausen und der Landesbetrieb Straßen NRW. „Häufig werden dann noch Polizei, Feuerwehr, Vestische oder Schulen eingebunden“, ergänzt Szymkowiak. „Und wenn dann nach Veröffentlichung der Planung durch die Presse auch noch der ADFC ungefragt seine Meinung äußert, trägt das offensichtlich nicht zur Zufriedenheit der Planenden bei.“

Selbstbewusste Radverkehrsplanung aus „einem Guss“

Der ADFC wünsche sich von der Hertener Stadtverwaltung und der Politik schon lange eine Radverkehrsplanung aus „einem Guss“ und eine deutlich selbstbewusstere Haltung der Stadt gegenüber dem Kreis RE und dem Land – letztendlich auch zur Unterstützung der Hertener Verwaltung. „Denn hier soll schließlich der städtische Slogan der fußgänger- und fahrradfreundlichen Stadt in die Tat umgesetzt werden“, betont Frank Szymkowiak.

Doch auch wenn es – wie in Langenbochum – um Kreis- und Landesstraßen geht, sieht der Fahrrad-Club Handlungsspielräume. Szymkowiak: „Dem ADFC wurde vonseiten des Ordnungsamtes, des Kreises und der Landesstraßenbehörde immer wieder bestätigt, dass zumindest die Zuständigkeit für die Anordnung von Beschilderungen bei der Kommune liegt. Auch die Überprüfung und Zulassung einer sicheren Verkehrsführung durch Baustellen obliegt der Stadt Herten.“

Stadt soll zur Not rechtliche Schritte einleiten

Bei konkreten Baumaßnahmen sei die finanzielle und rechtliche Position der Stadt Herten schwächer, räumt Szymkowiak ein: „Aber auch hier ist es aus unserer Sicht nicht vorstellbar, dass die Beseitigung von gravierenden, die Verkehrssicherheit gefährdenden Baumängeln nicht zunächst erbeten, dann gefordert und zuletzt mit rechtlichen Schritten gegenüber dem zuständigen Baulastträger erwirkt werden kann.“