Corona: Ab Montag gilt die 3G-Regel in Dienststellen der Stadt Marl
Dieses kreisweit einheitliche Vorgehen hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Marl beschlossen.
Hintergrund ist der besorgniserregende Anstieg der Infektionszahlen. Bürgerinnen und Bürger dürfen Termine in den städtischen Dienststellen nur wahrnehmen, wenn sie einen Lichtbildausweis vorlegen und die vollständige Immunisierung nachweisen – digital oder mit einem Impfausweis. Der negative Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden, der PCR-Test höchstens 48 Stunden zurückliegen. Akzeptiert werden nur Tests von einer offiziellen Teststelle.
Städtische Beschäftigte werden die Nachweise kontrollieren, bevor Personen die Gebäude betreten. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche müssen nur ihren Schülerausweis vorlegen. Sie gelten wegen der verbindlichen Schultests als getestet.
Zusätzlich gilt in den städtischen Gebäuden weiter die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Für das Bürgerbüro müssen Termine vereinbart werden: www.marl.de/buergerbuero oder Tel. 99-2301, -2381, oder -2386. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Besuch auf unbedingt erforderliche Anlässe zu beschränken.
Für die städtischen Büchereien, die Musikschule oder das Skulpturenmuseum Glaskasten gelten weiter die 2G-Regelungen. Anders in der insel-Volkshochschule: Dort gilt jetzt 3G.