Festnahmen in Marl nach womöglich illegaler „Öffentlichkeitsfahndung“ Thomas Fiekens Redakteur 15.01.2022 05:00 Uhr Teilen Solch ein Symbolbild zum Thema Autoknacker ist eine Sache: Wer mit Fotos oder Videos von erkennbaren Personen eine private "Öffentlichkeitsfahndung" auf Facebook & Co. initiiert, riskiert selbst Anzeigen, wenn sich Beschuldigte dagegen wehren. © picture-alliance/ gms Wer Fotos angeblicher oder tatsächlicher „Täter“ für private „Öffentlichkeitsfahndungen“ ins Netz stellt, kann sich selbst strafbar machen. Die Polizei warnt trotz zweier Festnahmen davor. 2 Min Lesezeit Schnappschuss kann nach hinten losgehenVerletzung des Persönlichkeitsrechts