Marler Mediziner sieht Ärzte in Gewissenskonflikt

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Krankenschwestern betreuen auf einer Intensivstation einen Patienten. Wann Sterbehilfe zulässig ist, soll ein neues Gesetz festlegen. © picture alliance/dpa
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Marl. Die Debatte um ein neues Sterbehilfegesetz verfolgt Dr. Hans-Ulrich Foertsch gespannt. „Ich kann verstehen, dass Ärzte davor zurückschrecken, verzweifelten Menschen den Wunsch nach Sterbehilfe zu erfüllen“, sagt der Vorsitzende der Ärztekammer Westfalen-Lippe im Verwaltungsbezirk Recklinghausen. „Es geht um extrem seltene Einzelfälle. Aber die Entscheidung kann für praktizierende Ärzte eine bittere Erfahrung werden. Man betreut Patienten über viele Jahre – und am Ende zieht man sich bei dieser entscheidenden Frage zurück.“

Andauernde Unsicherheit

Die andauernde Rechtsunsicherheit hat auch den Marler Mediziner über viele Berufsjahre hinweg begleitet. „Das Thema kann nur individuell behandelt werden – zwischen dem Patienten und dem Arzt, dem er vertraut.“ Sich der Frage nach selbstbestimmten Sterben nicht zu stellen“, empfindet Dr. Foertsch als ein „Im-Stich-Lassen“ der betroffenen Patienten. Kritik übt er dagegen daran, dass Sterbehilfevereine Geld dafür nehmen, dass sie Menschen zum Suizid verhelfen. „Das finde ich nicht richtig.“

Verfassungsgericht kippt Verbot

Hintergrund:

Am 26. Februar 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht den 2015 vom Bundestag verabschiedeten Paragrafen 217, der „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ untersagte und damit die Arbeit von Sterbehilfevereinen praktisch verbot. Die Richter erlaubten dagegen unter strengen Voraussetzungen die Beihilfe zum Suizid. Der Marler Helmut Feldmann (74) war in Karlsruhe einer der Kläger. Der COPD-Patient fürchtet einen qualvollen Erstickungstod und will selbstbestimmt aus dem Leben gehen, wenn ihm ein solches Ende bevorsteht. Er hat sich jahrelang für ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingesetzt. Jetzt wartet er seit mehr als einem Jahr wie andere Betroffene, Sterbehilfevereine und eben auch viele Mediziner darauf, dass ein neues Gesetz verabschiedet wird, wie es die Karlsruher Richter gefordert haben.

Debatte im Bundestag

Im Bundestag haben die Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Swen Schulz (SPD) und Otto Fricke (FDP) am 21. April einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Suizidhilfe vorgelegt. Das Gesetz soll nach ihrem Willen noch vor den Bundestagswahlen im September verabschiedet werden.

Fundamentales Vertrauen

Auf das neue Gesetz warten auch viele Ärzte, so Dr. Hans-Ulrich Foertsch: „Wir brauchen das Gesetz, dann muss die Ärztekammer erörtern, wie das in der Praxis gehandhabt werden kann.“ Das Spannungsfeld zwischen selbstbestimmtem Sterben und der Pflicht Leben zu schützen, sei groß, so der Marler Arzt und betont: „Dieses Thema erfordert fundamentales Vertrauen zwischen Arzt und Patient.“