Nächtlicher Übergriff auf gehörlose Frau Sohn des Vermieters verurteilt

Gerichtsreporter
Trotz Unschuldsbeteuerung verurteilt: Der Angeklagte aus Marl neben seinem Verteidiger Thorsten Mamat im Essener Landgericht.
Trotz Unschuldsbeteuerung verurteilt: Der Angeklagte aus Marl neben seinem Verteidiger Thorsten Mamat im Essener Landgericht. © Jörn Hartwich
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Es war drei Uhr in der Nacht, als der Angeklagte plötzlich an der Wohnungstür einer fast gehörlosen Frau aus Marl-Drewer auftauchte. Die beiden kannten sich gut, wohnten im selben Haus. Er war der Sohn des Vermieters. Sie war in einer Notlage von seiner Familie aufgenommen worden. Doch um einen freundschaftlichen Besuch ging es diesmal offenbar nicht.

Das Essener Landgericht hat den 33-Jährigen wegen sexueller Nötigung mit Gewalt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll die deutlich jüngere Frau immer wieder bedrängt, begrabscht und sie gegen ihren Widerstand auf ihr Bett gezerrt haben. Mehr war mit ihr dann aber offenbar nicht passiert.

„Sie war einsam“

Im Prozess am Essener Landgericht hatte der 33-Jährige die Vorwürfe bestritten. Zwischen ihm und der gehörlosen Frau sei es schon früher zu sexuellen Annäherungen gekommen. Küsse und Berührungen, zum Beispiel. „Sie war einsam“, sagte der 33-Jährige den Richtern. Die Eltern hätten nichts mehr von ihr wissen wollen. „Deshalb hat sie den Kontakt gesucht.“

Außerdem wisse er genau, wie weit er gehen dürfe. Er könne zwar keine Gebärdensprache, kenne aber die Zeichen für „Nein“ und „Stopp“. Und daran würde er sich auch halten. Nach der Vernehmung der Ex-Mieterin hatten die Richter jedoch keinen Zweifel, dass der Angeklagte ihren Willen in jener Nacht einfach ignoriert hat.