
Das Land NRW spricht erstmals eine dringende Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen aus. In den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Coronaschutzverordnung, die ab dem 12. Januar gilt. wird dies mit der neuen Omikron-Variante begründet.
Da die Variante besonders ansteckend sei, sei es wichtig, in „geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) ohne Ausatemventil zu tragen“, heißt es in den neuen „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“.

Weiter heißt es in dem Regelkatalog: „Beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.“
Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine medizinische Maske – worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken fallen. In Baden-Württemberg – wo es bereits die dringende Empfehlung wie nun in NRW gab – gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in Supermärkten.
dpa
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