
Update: Die Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses in Waltrop ist vom Tisch. „Der Gläubiger hat seinen Antrag auf Zwangsversteigerung zurückgenommen, weil er Geld bekommen hat“, sagt Gisbert Lünebrink vom Amtsgericht Recklinghausen. Dort sollte die Immobilie am 26. April unter den Hammer kommen. Der angesetzte Termin werde somit aufgehoben, so Lünebrink.
So haben wir bisher berichtet: Auf dem Portal www.zvg-portal.de des NRW-Justizministeriums können Interessierte sich über anstehende Zwangsversteigerungen an Amtsgerichten schlaumachen – in der Hauptsache sind das Immobilien. Im für Waltrop zuständigen Amtsgericht Recklinghausen kommt am Mittwoch, 26. April, ein modernes und erst wenige Jahre altes Einfamilienhaus unter den Hammer.
Ab 13 Uhr können dann an der Reitzensteinstraße in Recklinghausen Gebote für das Objekt, das mit Kfz-Stellplatz und Carport daherkommt, abgegeben werden. Interessierte können sich schon mal an dem gutachterlich geschätzten Verkehrswert von 400.000 Euro orientieren. Wer sich ernsthaft für das Haus von 2017 orientiert, dem wird auf dem Portal empfohlen, sich intensiv mit dem ebenfalls dort einsehbaren Gutachten zu beschäftigen. Denn, so die Begründung, eine Begehung der Immobilie habe nicht stattgefunden.
Das Objekt wurde vom Gutachter ausschließlich von außen in Augenschein genommen. Unter „Bemerkungen“ heißt es: „Das Wohnhaus, Carport und Gartenhaus befinden sich augenscheinlich in einem guten Unterhaltungszustand. Bei der Ortsbesichtigung waren äußerlich keine Baumängel und –schäden ersichtlich.“
74 Quadratmeter in „guter und ruhiger“ Wohnlage
Das Wohnhaus steht auf einem 334 Quadratmeter großen Grundstück. Die Wohnfläche im Erdgeschoss beläuft sich auf 74 Quadratmeter, hinzu kommen 24 Quadratmeter Nutzfläche im Dachgeschoss. Die Wohnlage wird im Gutachten als „gut und ruhig“ beschrieben.
Laut Exposé befinden sich im Erdgeschoss eine Diele, ein großer Wohnraum mit Essplatz und Küche, ein Schlafzimmer, ein Bad, ein Gäste-WC, ein Hauswirtschaftsraum und ein Flur. Die zwei Räume und der Flur im Dachgeschoss dürfen gemäß Baugenehmigung nicht als Wohnräume genutzt werden.
Zur Optik: Die Außenwandflächen bestehen aus weiß gestrichenem Wärmedämmputz, der Sockel darunter ist grau gestrichen. Das Walmdach ist mit anthrazitfarbenen Pfannen eingedeckt. Die grauen Kunststofffenster weisen eine Isolierverglasung und Rollläden auf. Im Dachgeschoss gibt es Dachflächenfenster.
Über die Böden kann der Gutachter nur mutmaßen. Er geht von Bodenfliesen, Laminat und Teppichboden aus. Zu den Sanitäranlagen heißt es im Exposé: „Vermutlich Bad mit Wanne, Dusche, WC und Waschbecken, Gäste-WC mit WC und Waschbecken.“ Vermutet wird ferner, dass die Immobilie über eine Gaszentralheizung und eine Luftwärmepumpe verfügt.